Die speziellen Regeln für den SPORT ab Montag, 8. November 2021 haben sich nur unwesentlich verändert, einzig der ZUTRITT ist nur für Geimpfte und Genesene möglich!
Besser “2 G” – Geimpft bzw. Genesen – als kein Sport! Wir wollen unsere Übungseinheiten so lange wie möglich durchführen. Innerhalb von Sportstätten gilt also die “2 G-Regel”, d.h. teilnehmen dürfen demnach NUR- Personen, die Geimpft oder Genesen sind
- Personen, die nicht gegen Corona geimpft werden können (unter 12-Jährige und ärztlich bestätigt medizinisch Indizierte), wenn sie einen gültigen negativen PCR-Test vorweisen können
- Personen, die bereits die erste der beiden Corona-Impfungen erhalten haben UND einen negativen PCR-Test vorweisen können
Die Verantwortlichen der Turneinheit müssen das kontrollieren.